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AGB

Version 1, 10.06.2015

I Gültigkeit

  1. Diese AGB gelten für alle Angebote und Vertragsabschlüsse und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen. Diese AGB haben Vorrang vor den Einkaufsbedingungen des Vertragspartners, die von uns nicht akzeptiert werden. Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich erfolgen und gelten dann ausschließlich für den Vertrag, auf den sie sich beziehen. 

II Angebote, Aufträge und Preise

  1. Unsere Angebote verstehen sich als Pauschalangebote und gelten 30 Tage lang, es sei denn, es wurde eine kürzere oder längere Frist angegeben, und sind grundsätzlich freibleibend. Sie können von uns innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Erhalt der Zusage widerrufen werden, ohne, dass wir zu irgendeiner Form von Schadenersatz verpflichtet sind. 
  2. Wird uns eine Bestellung ohne ein vorhergehendes Angebot von uns erteilt, kommt erst dann ein Vertrag zustande, wenn wir ihn innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Angebotes akzeptieren, bzw. mit der Ausführung der Bestellung beginnen.
  3. Bei Abweichungen zwischen der Bestellung und unserer Auftragsbestätigung gelten die Angaben der Auftragsbestätigung, es sei denn, der Besteller legt innerhalb von 24 Stunden nach dem Datum der Auftragsbestätigung schriftliche Beschwerde ein. In diesem Fall sind wir nicht an den Auftrag gebunden.
  4. Unsere Preise verstehen sich ab Lager und ausschließlich MwSt. Sie basieren auf den zur Zeit der Angebotserstellung aktuellen preisbestimmenden Faktoren jeder Art. 
  5. Wir behalten uns das Recht einer Erhöhung der vereinbarten Preise vor, sollte es zu einer Erhöhung der preisbestimmenden Faktoren kommen, auch wenn diese Erhöhungen voraussehbar waren. Wir behalten uns in jeden Fall das Recht einer Preiserhöhung vor, wenn die Kosten für Rohstoffe, Personal, Maschinen, Energie und Steuern steigen. Bei Bestellungen unter 230,-€ exkl. MwSt., Klischees und Stanzformen werden die Versandkosten, sowie etwaige weitere Kosten, zusätzlich in Rechnung gestellt.
  6. Rabatte verstehen sich als jeweils einmaliges Angebot. Früher einmalig angebotene Rabatte können bei späteren Bestellungen nicht erneut berücksichtigt werden. 
  7. Alle Verträge, Zusagen und Erklärungen unserer Mitarbeiter, darunter der Vertreter, werden von uns erst dann als verbindlich betrachtet, wenn sie schriftlich festgehalten wurden. 
  8. Durch den Vertragspartner vorgenommene Veränderungen am ursprünglichen Vertrag, in welcher Form auch immer, werden unserem Vertragspartner in Rechnung gestellt, sofern diese Veränderungen zu höheren Kosten als denen bei der Angebotserstellung erwarteten Kosten führen. 

III Stornierung

  1. Für den Fall dass der Vertragspartner die von uns angenommene Bestellung ganz oder teilweise storniert, ist der Vertragspartner verpflichtet, die uns entstandenen Kosten, darunter Vorbereitungs- und Lagerkosten, sowie Provisionskosten, vollständig zu erstatten. 
  2. Auch kann der Vertragspartner verpflichtet werden, die uns für die zur Ausführung der Bestellung vorgesehenen Materialien und/oder Halbfabrikate zu dem in den Kalkulationen festgelegten Preis zu bezahlen. 
  3. Daneben behalten wir uns das Recht vor, von unserem Vertragspartner Schadenersatz für die durch die Stornierung entstandenen Kosten und Schäden, darunter Gewinn- und Zinsverluste, in Höhe von mindestens 35% des Bestellwertes zu verlangen. 

IV Lieferung und Risiken 

  1. Die angegebenen Lieferzeiten sind Schätzwerte und können nicht als fest zugesagte Zeiten betrachtet werden. Bei Überschreitung der Lieferzeit gelten wir erst nach einer Frist von 30 Werktagen als in Verzug. Wir behalten uns das Recht vor, eine Bestellung in mehreren Teillieferungen zu liefern, die wir separat in Rechnung stellen. 
  2. Wir behalten uns das Recht vor, Abweichungen von 10% zur Bestellmenge zu liefern. Die Rechnung wird auf Basis der tatsächlich gelieferten Menge erstellt. 
  3. Die Lieferung erfolgt ab Lager. Die Lieferung wird als erfolgt betrachtet und das Risiko geht auf den Vertragspartner über, sobald sich die Bestellung an Bord eines Transportmittels befindet. Dies gilt auch, wenn wir für den Transport verantwortlich sind und der Vertragspartner die Mitarbeit (unserer Auffassung nach) verweigert, darunter auch für den Fall, dass die Bestellung noch bei uns oder bei einem Dritten gelagert werden muss, weil unser Vertragspartner nicht in der Lage ist die Bestellung in Empfang zu nehmen. 
  4. Der Vertragspartner übernimmt das vollständige Risiko und sämtliche Kosten für eine Überschreitung der Lieferzeit, die sich durch vom Vertragspartner an der Bestellung vorgenommene Veränderungen ergibt.
  5. Sollten Teillieferungen erforderlich sein und der Vertragspartner nimmt eine Teillieferung nicht zum vereinbarten Termin ab, behalten wir uns das Recht vor, den Rest dennoch zu liefern und wie gewohnt in Rechnung zu stellen oder die Bestellung, sofern noch offen, -nach unseren Wünschen- zu stornieren und uns das Recht auf Schadenersatz vorzubehalten. 
  6. Bei Teillieferungen ist der Vertragspartner verpflichtet darauf zu achten, dass ausreichende Produkte vorrätig sind für den Fall, dass die Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. 

V Höhere Gewalt

  1. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände außerhalb unserer Kontrolle, auch wenn diese bei Abschluss des Vertrags voraussehbar waren, wenn diese die Erfüllung des Vertrags ganz oder zeitweilig oder teilweise verhindern. Dazu gehören Krieg, Kriegsgefahr, Aufstände, Streiks, der Ausschluss von Arbeitnehmern, einschränkende Maßnahmen der Regierung, Transportmöglichkeiten, Brand und andere Störungen des Betriebs oder an einer unserer Maschinen, sowie Behinderungen bei unseren Lieferanten, Subunternehmern und/oder Spediteuren. 
  2. Höhere Gewalt entbindet uns von unseren Verpflichtungen ohne dass wir zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet sind. Außerdem sind wir auch ohne richterliche Verfügung berechtigt, eine Bestellung ganz oder teilweise ohne Zahlung von Schadenersatz zu stornieren.
  3. Sollte sich die Erfüllung eines Vertrags aufgrund höherer Gewalt länger als sechs Monate nach der vorhergesehenen Lieferzeit hinziehen, ist der Vertragspartner berechtigt, uns vor die Wahl zu stellen, ob wir die Bestellung sofort ausführen oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Wir sind verpflichtet, unsere Entscheidung innerhalb von 30 Tagen bekannt zu geben. Auf keinen Fall sind wir zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet.
  4. Die Erfüllung unter den hier genannten Umständen in einem oder mehreren Fällen berührt nicht das Recht, in folgenden Fällen von unserem Recht auf Vertragsauflösung Gebrauch zu machen. 

VI Aufschub und Auflösung des Vertrags

  1. Außerhalb der Fälle von höherer Gewalt behalten wir uns das Recht zu einem Aufschub oder einer ganzen oder teilweisen Auflösung des Vertrags ohne vorherige Warnung, Mahnung oder richterliche Verfügung und ohne Verpflichtung zu Schadenersatz und ohne Einschränkung unserer Rechte vor, sollte der Vertragspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht ganz oder nicht innerhalb des gesteckten Zeitrahmens nachkommen oder wir Grund zur Befürchtung haben, dass unser Vertragspartner seinen Verpflichtungen im Rahmen des geschlossenen Vertrags nicht nachkommt. Unsere Forderungen an den Vertragspartner werden dann sofort und vollständig fällig.
  2. Dies gilt auch in Fällen von Beschlagnahmung, Konkurs, eines Moratoriums oder unter Zwangsverwaltungsstellung des Vertragspartners, sowie bei Stilllegung oder Liquidierung des Unternehmens. 

VII  Bezahlung

  1. Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 30 Tage nach Rechnungsdatum und die Rechnung erfolgt auf der von uns vorgegebenen Art und Weise. Wird die Zahlungsfrist überschritten, gilt der Vertragspartner ohne weitere Mahnung als in Verzug. Wir sind berechtigt, Zahlungen des Vertragspartners in der Reihenfolge der Rechnungsdaten zu verwenden. Bei Teillieferungen sind wir berechtigt, für jede Teillieferung eine eigene Rechnung auszustellen.
  2. Verrechnungen und eigenständige Verlängerungen der Zahlungsfrist sind nicht gestattet. Unser Vertragspartner verzichtet diesbezüglich ausdrücklich auf seine Rechte. 
  3. Wir behalten uns das Recht vor, eine Anzahlung, Bankgarantie oder andere Form der Sicherheit zu verlangen oder eine direkte Bezahlung der Rechnung zu verlangen, bzw. Bestellungen per Nachnahme zu versenden. Wird eine Sicherheit seitens des Vertragspartners verweigert, sind wir berechtigt, die (weitere) Erfüllung des Vertrags gegenüber dem Vertragspartner zu verweigern.
  4. Vom Tag der Fälligkeit der Rechnung erheben wir unabhängig von unseren weiteren Rechten diesbezüglich 1% Zinsen pro Monat oder Teil des Monats. 
  5. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten, die uns bei der Durchsetzung unserer Zahlungsansprüche entstehen, werden dem säumigen Vertragspartner als fester Teil des Schadenersatzes in Rechnung gestellt. Außergerichtliche Kosten werden auf Basis der von der niederländischen Rechtsanwaltsinnung empfohlenen Inkassogebühren berechnet und betragen mindestens 340,-€. Diese schränken unser Recht auf Erfüllung der tatsächlich entstandenen höheren Kosten nicht ein. Die Erklärung der von uns zu Inkassozwecken eingesetzten dritten Person genügt als Beweis der Schulden. 

VIII Retouren/Reklamationen

  1. Retoursendungen werden nur dann akzeptiert, wenn wir vorher schriftlich zugestimmt haben. In diesem Fall müssen die Produkte in der Originalverpackung auf Kosten des Vertragspartners an uns zurückgesendet werden.
  2. Reklamationen bezüglich der Lieferung müssen innerhalb von 5 Tagen nach Entdeckung der Schäden, bzw. in den 5 Tagen, in denen von der Entdeckung auszugehen war, doch in jeden Fall innerhalb von 90 Tagen nach der Lieferung schriftlich bei uns bekannt gemacht werden. Die betroffenen Produkte müssen unverändert für uns zur Verfügung stehen, so dass wir die Art, den Umfang und die Begründung des Widerspruchs prüfen können. Weiterhin ist der Vertragspartner verpflichtet, uns die Gelegenheit zu geben, etwaige Versäumnisse zu korrigieren.
  3. Die Kontrolle der Menge und Qualität der gelieferten Produkte liegt, sofern nicht anders vereinbart, beim Vertragspartner. Erfolgt nicht schnellst möglich und mindestens innerhalb eines Arbeitstags nach Empfang der Lieferung eine Reklamation, gelten die auf Frachtbrief, Liefererschein, Rechnung und anderen Dokumenten genannten Mengen als korrekt. 
  4. Unser Vertragspartner ist zur Prüfung der gelieferten Produkte angehalten. Schäden, die direkt beim Empfang der Produkte sichtbar sind, müssen vom Vertragspartner unverzüglich und mit detaillierten Angaben zu den Mängeln auf dem Lieferschein oder Frachtbrief angemerkt werden.
  5. Bei einer nicht rechtzeitig erfolgten Reklamation, bzw. wenn die Produkte bereits teilweise oder ganz verarbeitet wurden, gelten die Produkte als angenommen und unsere Verantwortung diesbezüglich als erloschen, es sei denn, dass erst bei der Verarbeitung der Produkte ein Mangel festgestellt werden kann. Dies entbindet den Vertragspartner nicht von der Pflicht zur rechtzeitigen Reklamation.
  6. Reklamationen der Rechnung müssen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich bei uns eingegangen sein. Anschließend werden die auf der Rechnung angegebenen Daten von beiden Seiten als gültig akzeptiert. 

IX Verantwortung

  1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, unsere Anweisungen zur Anwendung und Lagerung der gelieferten Produkte zu befolgen, da wir ansonsten keinerlei Verantwortung übernehmen. Unsere Mitteilungen bezüglich Qualität, Zusammenstellung, Verwendung, Behandlung, Anwendungsmöglichkeiten und Eigenschaften der Produkte, bzw. unsere Ratschläge werden nach bestem Wissen und auf Basis unserer praktischen Erfahrungen erteilt, beinhalten jedoch keinerlei Garantieren und erfolgen unter Ausschluss jeder Verantwortung für Schäden jeder Art, einschließlich von Dritten verursachter Schäden. Unsere Verantwortung endet in jedem Fall, sobald unser Produkt mit anderen Produkten verarbeitet/angewendet wurde.
  2. Wir übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die durch unzureichende EAN-Codes oder andere Codes entstanden sind.
  3. Sollten wir dennoch für Schäden haftbar gemacht werden können, ist unsere Schadenersatzpflicht auf die Höhe des Nettobetrags der Rechnungssumme für diese Produkte beschränkt. 
  4. Wir übernehmen keine Verantwortung für Schäden jedweder Art bei unserem Vertragspartner und/oder bei Dritten, wenn die Schäden aufgrund einer der folgenden Gründe entstehen:
    1. Fehler in einem vom Vertragspartner vorgegebenen, nicht von uns stammenden Entwurf und/oder Zeichnung oder anderen von unserem Vertragspartner zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Angaben und Bestellungen;
    2. Fehlerhafte oder ungenügende Materialien und/oder Unterteile, die vom Vertragspartner zur Verfügung gestellt wurden;
    3. Funktionale Ungeeignetheit der Materialien und/oder Unterteile, deren Verwendung der Vertragspartner vorgeschrieben hat;
    4. Ungenügende Ausführung von Arbeiten Dritter, die der Vertragspartner in Auftrag gegeben hat, einschließlich unzureichender Verpackung und/oder unzureichendem Transport;
    5. Die Verwendung unserer Produkte für andere Zwecke als denen, für die sie vorgesehen sind;
    6. Schäden oder Wertverlust aufgrund der falschen oder fehlerhaften Anwendung der gelieferten Produkte;
    7. Druckproben, die vom Vertragspartner bereits akzeptiert wurden, können keinen Beschwerdegrund darstellen. 

X Gewährleistung

  1. Wir übernehmen keine Verantwortung gegenüber Dritten für Schäden, die bei der Erfüllung des Vertrags für den die vorliegenden Bedingungen gelten, entstehen. 
  2. Unser Vertragspartner befreit uns von jeglicher Verantwortung und wird uns in seinen Übereinkünften mit Dritten entsprechend unserer Bedingungen entsprechend freistellen.
  3. Unser Vertragspartner befreit uns von jeglichen Ansprüchen Dritter auf Schadenersatz bezüglich der Verletzung des geistigen Eigentums durch die Verwendung von Zeichnungen, Daten, Materialien oder Unterteile, die uns von unserem Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrags und der damit verbundenen Arbeiten zur Verfügung gestellt werden. Werden wir von Dritten diesbezüglich kontaktiert, behalten wir uns das Recht vor, die bereits angefangenen Arbeiten zu beenden und von unserem Vertragspartner Schadenersatz zu verlangen ohne selbst gegenüber unserem Vertragspartner schadenersatzpflichtig zu sein. 

XI Eigentumsvorbehalt

  1. Alle von uns gelieferten Produkte bleiben bis zum Zeitpunkt der Erfüllung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag mit unserem Vertragspartner einschließlich etwaiger durch Versäumnisse des Vertragspartners entstandenen Zinsen und Mahnkosten unser vollständiges Eigentum. 
  2. Bis zum Zeitpunkt der vollständigen Kostenbegleichung hat unser Vertragspartner kein Recht darauf, die Produkte an Dritte zu verpfänden, zu verkaufen oder zu verarbeiten. 
  3. Wir behalten uns das Recht vor, die Produkte, für die das Eigentumsvorbehalt gilt, jederzeit an einem von uns bestimmten Zeitpunkt zurückzufordern, solange keine vollständige Bezahlung erfolgt ist. Grundsätzlich dürfen wir unsere Produkte im Fall eines bevorstehenden Konkurses oder einer bevorstehenden Zwangsverwaltung des Vertragspartners zurückfordern.

XII Urheberrechte/geistiges Eigentum

  1. Sind in Besitz der Urheberrechte oder anderer Rechte zum Schutz geistigen Eigentums für ein von uns entworfenes und/oder entwickeltes Produkt, egal welcher Art, behalten wir die Urheberrechte oder anderen Rechte zum Schutz geistigen Eigentums auch bei Bestellung und Lieferung der Produkte an den Vertragspartner. 

XIII Gerichtsstand 

  1. Für unsere AGB gilt niederländisches Recht. Eventuelle Rechtsstreitigkeiten werden auf unseren Wunsch den Amtsgerichten in ’s-Hertogenbosch oder Breda vorgelegt.
  2. Bei Fassungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer anderen Sprache als Niederländisch ist der niederländische Text maßgebend.

 

Sie können unsere AGB auch hier downloaden.